Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
freedom manufaktur GmbH Adresse: Starnberger Straße 8, 14612 Falkensee Telefon: +49 3302 272706 E-Mail: erfolg@freedom-manufaktur.com Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168881 Geschäftsführung: Christian Zander, René Vierkorn Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung von Software-Lösungen („Lizenzprogramme“) sowie für damit verbundene Dienstleistungen (z. B. Beratung, Entwicklung, Schulung, Wartung, Support, Anpassung, Individualisierung, Konfiguration, Unternehmensberatung, Marketing und Vertrieb), sowohl im Hinblick auf eigene Softwareprodukte als auch auf Softwareprodukte Dritter.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen freedom manufaktur ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Die Darstellung von Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Übersicht. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Vereine und politische Organisationen. Verbraucher werden nicht beliefert. Die jeweilige Unternehmereigenschaft bzw. institutionelle Eigenschaft ist vom Kunden nachzuweisen.
2. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die Überlassung von Software (eigene Software sowie Softwareprodukte Dritter) sowohl als Software-as-a-Service (SaaS) als auch als On-Premise-Installation beim Kunden sowie individuelle Dienstleistungen zur Digitalisierung, Automatisierung, IT-Sicherheit, Schulung, Anpassung, Konfiguration und Individualisierung von Software, Unternehmensberatung, Marketing und Vertrieb. Details ergeben sich aus dem Angebot, Lizenzschein oder Projektvertrag.
§ 4 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden.
2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail durch freedom manufaktur zustande.
3. Im Rahmen des Online-Shops gibt der Kunde mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme durch freedom manufaktur (z. B. per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs) zustande.

§ 4a Registrierung und Kundenkonto
1. Für die Nutzung des Online-Shops ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
3. freedom manufaktur ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen, wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt.
4. freedom manufaktur gewährleistet nicht die permanente technische Verfügbarkeit des Online-Shops. Wartungen, Updates oder externe Störungen können zu temporären Einschränkungen führen.
5. freedom manufaktur ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn ein Missbrauch, ein Sicherheitsrisiko oder ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten vorliegt.

§ 4b Einsatz von Handelsvertretern
1. freedom manufaktur ist berechtigt, sich zur Vertragsanbahnung und -betreuung selbständiger Handelsvertreter oder Vertriebspartner zu bedienen, insbesondere auch im Rahmen des Telefonvertriebs.
2. Erklärungen oder Zusagen von Handelsvertretern oder Vertriebspartnern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch freedom manufaktur, sofern sie von diesen AGB oder dem jeweiligen Angebot abweichen.

§ 5 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich befristetes Nutzungsrecht zur internen Nutzung der Software während der Vertragslaufzeit.
2. Individuell entwickelte Software bleibt im Eigentum von freedom manufaktur, sofern nicht anders vereinbart.
3. Dekompilierung oder Rückentwicklung ist nur im Rahmen des § 69e UrhG zulässig.
4. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung (z. B. Überschreitung der Nutzeranzahl oder Weitergabe an Dritte) behält sich freedom manufaktur das Recht vor, eine angemessene Nachlizenzierung sowie Schadensersatz geltend zu machen.
5. Der Zugang zu SaaS-Leistungen erfolgt nach Vertragsschluss und technischer Bereitstellung. Bei On-Premise-Software erfolgt die Bereitstellung gemäß den im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Modalitäten.

§ 5a Software Dritter
1. Stellt freedom manufaktur Softwareprodukte Dritter zur Verfügung oder vermittelt deren Abschluss, gelten vorrangig die jeweiligen Lizenz- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Drittanbieters.
2. freedom manufaktur erbringt in diesen Fällen grundsätzlich den First-Level-Support gegenüber dem Kunden. Der Second-Level-Support sowie weitergehende Herstellerleistungen erfolgen durch den jeweiligen Hersteller oder Drittanbieter.
3. Für Ausfälle, Leistungsstörungen oder Verfügbarkeitsprobleme der Software Dritter haftet grundsätzlich der jeweilige Hersteller oder Drittanbieter, soweit freedom manufaktur nicht selbst ausdrücklich Vertragspartner wird.
4. Bei Anpassungen, Konfigurationen oder Individualisierungen an Software Dritter übernimmt freedom manufaktur keine Haftung für zukünftige Inkompatibilitäten, Funktionsbeeinträchtigungen oder Einschränkungen infolge von Updates, Änderungen oder Weiterentwicklungen durch den jeweiligen Hersteller.
5. freedom manufaktur handelt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Vermittler oder Wiederverkäufer. Ansprüche aus dem jeweiligen Drittvertrag bestehen unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter.

§ 6 Dienstleistungen und Mitwirkungspflichten
1. Der Leistungsumfang wird jeweils in separaten Angeboten oder Verträgen festgelegt. Dies umfasst auch Leistungen aus den Bereichen Unternehmensberatung, Marketing und Vertrieb.
2. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
3. Leistungen gelten als abgenommen, wenn freedom manufaktur den Kunden zuvor ausdrücklich zur Abnahme aufgefordert hat und die Leistungen produktiv genutzt oder nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung beanstandet werden.
4. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Dritte liegen nicht im Verantwortungsbereich von freedom manufaktur.
5. Es handelt sich grundsätzlich um Dienstverträge gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Erfolg ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
6. Änderungswünsche bedürfen der Bestätigung durch freedom manufaktur. Mehraufwand wird auf Time-&-Material-Basis abgerechnet, vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
7. Bei Marketing- und Vertriebsleistungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere kein bestimmtes Umsatz-, Gewinn- oder Lead-Ergebnis geschuldet.
8. Automatisierte Ausgaben, Empfehlungen oder Analysen der Software stellen keine verbindliche Beratung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. freedom manufaktur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

§ 7 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen, auch über das Vertragsende hinaus.
2. Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig bekannt werden.

§ 8 Preise, Zahlung, Leistungsänderungen
1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Angebot oder Website zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß vereinbarten Stundensätzen (Time & Material) abgerechnet. Tätigkeitsnachweise gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang widerspricht.
3. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus bei Softwareüberlassung (SaaS) oder gemäß vereinbarter Lizenzbedingungen bei On-Premise-Software bzw. nach Aufwand bei Dienstleistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Bei Zahlungsverzug ist freedom manufaktur berechtigt, Leistungen zurückzuhalten sowie Zugänge zur Software vorübergehend zu sperren.
5. Preisänderungen bei Änderung des Leistungsumfangs, bei gestiegenen Drittanbieterkosten oder aufgrund technischer Weiterentwicklungen sind mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zulässig. Der Kunde ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Die Zahlungsabwicklung kann über Drittanbieter erfolgen. freedom manufaktur haftet nicht für Fehler oder Störungen externer Zahlungsdienste.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Softwareverträge können als Monatsabonnement oder als Jahresabonnement abgeschlossen werden, abhängig vom gewählten Tarif im Online-Shop oder dem jeweiligen Angebot. Die konkrete Laufzeit und Verlängerungsregelung ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Monatsabonnements jeweils um einen weiteren Monat und Jahresabonnements jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
3. Dienstleistungsverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
In §8 nur Absatz 3
Die Zahlung erfolgt bei SaaS – abhängig vom gewählten Tarif – monatlich im Voraus oder jährlich im Voraus, bei On-Premise-Software gemäß den vereinbarten Lizenz- und Zahlungsbedingungen und bei Dienstleistungen nach Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
1. freedom manufaktur gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Software und Leistungen.
2. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies, gelten Leistungen als genehmigt, sofern der Mangel nicht verborgen war.
3. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit haftet freedom manufaktur unbeschränkt.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensfall insgesamt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.
5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere bei fehlender Datensicherung oder Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden.
6. Die Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich freedom manufaktur damit beauftragt wurde.
7. Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten deren Bedingungen ergänzend. freedom manufaktur haftet nicht für deren Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks. Es besteht keine Haftung für Lizenzpflichten Dritter, wenn der Kunde Software verändert.
8. Keine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen basierend auf Softwareauswertungen, sofern diese nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.
9. freedom manufaktur schuldet keine absolute IT-Sicherheit oder vollständige Verhinderung von Cyberangriffen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.

§ 11 Support und Wartung
1. Optional vereinbarte Support- und Wartungsleistungen werden separat geregelt.
2. Reaktionszeiten und Verfügbarkeit richten sich nach dem SLA, das Vertragsbestandteil ist.
3. freedom manufaktur bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, sofern dies ausdrücklich in einem individuellen SLA geregelt ist. Wartungszeiten oder Unterbrechungen werden – soweit möglich – frühzeitig angekündigt.
4. Nach Vertragsende ist der Kunde für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. freedom manufaktur ist berechtigt, gespeicherte Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von Projekt- oder Kundendaten über gesetzliche Aufbewahrungspflichten hinaus besteht nicht.

§ 12 Referenznennung
freedom manufaktur darf den Kunden namentlich als Referenz benennen, sofern kein Widerspruch erfolgt. Die Nutzung von Logos oder Marken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 13 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Datenschutzerklärung (https://freedom-manufaktur.com/datenschutz). Bei Auftragsverarbeitung wird ein Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Auf Wunsch stellt freedom manufaktur eine entsprechende AV-Vertragsvorlage zur Verfügung.

§ 14 Kein Widerrufsrecht im B2B-Geschäft
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden. Dies gilt auch bei der Bereitstellung digitaler Inhalte und Zugänge zu Softwarelösungen. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht verbindlich.
§ 15 Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. freedom manufaktur nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren teil.

§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist Falkensee, soweit rechtlich zulässig.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
4. Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auch digitale Kommunikation (z. B. E-Mail, Kundenportale) ist ausreichend.
5. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Falkensee, auch wenn die Leistungen digital oder durch remote tätige Mitarbeitende erbracht werden, soweit rechtlich zulässig.
6. freedom manufaktur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen